Krankenkassen
Wir verfügen über eine kantonale Praxisbewilligung des Kantons Luzern, sowie sind wir unter anderem beim EMR sowie der ASCA registriert. Unsere Leistungen werden somit von den meisten Krankenkassen übernommen.
Sie müssen sich jedoch auf jeden Fall vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkassen bezüglich der Kostenübernahme erkundigen. Die Leistungen werden mit oder ohne ärztliche Verordnung immer über die Zusatzversicherung abgerechnet (natürlich nur wenn Sie über eine solche verfügen). In der Regel werden 60 - 80% der Kosten übernommen.
Am Ende Ihrer Behandlung/ Therapie bekommen sie eine EMR oder ASCA gerechte Rechnung. Diese ist innerhalb 10 Tage zahlbar. Die bezahlte Rechnung kann somit der Krankenkasse zur Rückerstattung weitergeleitet werden.
Seit 1999 leistet das EMR in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, Schulen, Versicherern und anderen Institutionen einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin in der Schweiz. Anhand einer Vielzahl von definierten Qualitätskriterien wie zum Beispiel Ausbildung, praktische Erfahrung und kontinuierliche Fort- und Weiterbildung überprüft das EMR erfahrungsmedizinisch tätige Therapeutinnen und Therapeuten*. Nur Therapeuten, die alle Qualitätskriterien erfüllen, erhalten das EMR-Qualitätslabel. | |
Die Philosophie der Stiftung ASCA vereint die Therapeuten in der gesamten Schweiz und hat bezüglich der Anerkennung alternativer- und komplementären Gesundheitsmethoden auf die Krankversicherungen einen bestimmten Einfluss. Zahlreiche Krankenversicherer erstatten auf der Grundlage dieses Gütesiegels ihren Klienten Leistungen zurück. | |